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Benutzungsordnung

Benutzungsordnung (gültig ab 01.04.2024)

Benutzungsordnung der Ev. öffentlichen Bücherei Bad Nenndorf
 
 
Für die Benutzung der Ev. öffentlichen Bücherei Bad Nenndorf werden mit Zustimmung der Kirchengemeinde Bad Nenndorf und der Samtgemeinde Nenndorf folgende Benutzungsbedingungen erlassen:
 
 
§ 1 
Allgemeines
 
1. Die Ev. öffentliche Bücherei Bad Nenndorf ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jeder/jedem zur Verfügung steht, der diese Benutzungsordnung mit seiner Unterschrift anerkennt. 
 
Die Benutzung läuft auf privatrechtlicher Basis.
 
2. Mahngebühren werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
 
 
§ 2 
Anmeldung
 
1. Die Benutzerin bzw. der Benutzer meldet sich persönlich, unter Vorlage ihres/seines Personalausweises oder Reisepasses mit einer Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) an.
 
2. Mit der Anmeldung verpflichtet sich jede Benutzerin bzw. jeder Benutzer zur Einhaltung der Benutzungs- und Gebührenordnung und zur Beachtung der Hausordnung der Evangelischen öffentlichen Bücherei Bad Nenndorf.
 
In einer separaten Erklärung stimmt die Benutzerin bzw. der Benutzer mit ihrer/seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung ihrer/seiner persönlichen Angaben sowie Angaben bezüglich der Medien und Gebühren zu. Dies geschieht unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 
 
3. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
 
 
§ 3 
Benutzerausweis
 
1. Der Benutzerausweis gilt für die Dauer von 12 Monaten vom Tag der Ausstellung an. 
Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
 
2. Der Benutzerausweis bleibt Eigentum der Bücherei und ist nicht übertragbar. Der Benutzerausweis ist bei jedem Buchungsvorgang unaufgefordert vorzulegen.  
 
3. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bücherei unverzüglich zu melden. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr erhoben, die in der geltenden Gebührenordnung geregelt ist. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet die eingetragene Benutzerin/der Benutzer bzw. die gesetzliche Vertretung. 
 
4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises an Dritte ist nicht gestattet.

 
§ 4 
Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
 
1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet die Benutzerin/der Benutzer. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutz­gesetzes.
 
2. Die Leihfrist beträgt für alle Medien 3 Wochen.
 
3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt.            
 
Eine Verlängerung der Ausleihfrist bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.
 
4. Die Weitergabe von entliehenen Medien an Dritte ist nicht zulässig. 
 
 
§ 5 
Ausleihbeschränkungen
 
1. Über die Anzahl der auszuleihenden Medien entscheidet die Bücherei.
 
 
§ 6 
Vormerkung
 
1. Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers eine Vormerkung entgegennehmen.
 
2. Die vorgemerkten Medien müssen innerhalb einer von der Bücherei festgelegten Frist abgeholt werden.
 
§ 7 
Rückgabe
 
1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.
 
2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Mahngebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten.
 
3. Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.
 
 
§ 8 
Umgang mit Medien, Haftung
 
1. Die Medien sind im Interesse der Allgemeinheit pfleglich zu behandeln und vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
 
2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/dem Benutzer auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Bei Rückgabe von Medien mit Mängeln haftet die Benutzerin/der Benutzer, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft. 
 
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
 
 
§ 9 
Schadenersatz
 
1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.
 
 
§ 10 
Verhalten in der Bücherei, Hausrecht
 
1. Jede Benutzerin/jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.
 
2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
 
3. Die Bücherei haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände.
 
4. Das Hausrecht obliegt dem Büchereiteam. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
 
 
§ 11 
Ausschluss von der Benutzung
 
1. Benutzerinnen/Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder 
wiederholt verstoßen, können für eine begrenzte Zeit oder dauerhaft von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
 
 
§ 12 
Inkrafttreten
 
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.04.2024 in Kraft. 
Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung vom 01.01.2022 außer Kraft gesetzt.
 
 
Bad Nenndorf, den 26.03.2024
 
 
Pastor                                                                                                                                                      
Dr. Sebastian Sievers                                             Mike Schmidt               
Kirchenvorstandsvorsitzender                             Samtgemeindebürgermeister